PKW (bF17/B)

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3500 kg und mit höchstens acht Sitzplätzen für Mitfahrer dürfen mit der Klasse B gelenkt werden. Außerdem beinhaltet die Klasse B automatisch die Führerscheinklassen AM und L. Erlaubt ist das ziehen eines Anhängers, sofern dessen zulässige Gesamtmasse nicht über 750 kg liegt, aber auch ein schwererer Anhänger darf gezogen werden, wenn Zugfahrzeug und Anhänger zusammen eine zulässige Gesamtmasse von 3500 kg nicht überschreiten.

Besondere Bestimmungen für begleitetes Fahren ab 17 Jahren (bF17)

Führerschein mit 17 – Die Auflagen:

Mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten können sich Jugendliche bereits mit 16,5 Jahren für den Führerschein anmelden. Begleitetes Fahren mit 17 ist für die Klassen B (Pkw) und BE (Pkw mit Anhänger) möglich. Automatisch eingeschlossen sind die Klassen L (Traktor), AM (Moped, Mokick, Trike und Quad bis 50 cm³ oder 45 km/h). Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag, die praktische Fahrprüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden. Bei bestandener Prüfung wird eine Prüfungsbescheinigung ausgehändigt. Da sie kein Lichtbild enthält, muss beim Fahren immer zusätzlich ein amtliches Ausweisdokument (z. B. Personalausweis) mitgeführt werden. Bis zum 18. Geburtstag darf nicht alleine, sondern nur in Begleitung gefahren werden. (die Klassen AM und L dürfen auch ohne Begleitperson gefahren werden, da das erforderliche Mindestalter für diese Klassen von 16 Jahren bereits erreicht ist).

Die Begleitperson

  • muss mindestens 30 Jahre alt sein
  • über eine mindestens fünfjährige Fahrpraxis verfügen
  • darf bei Beantragung nicht mehr als drei Strafpunkte im Flensburger Verkehrszentralregister haben
  • darf nicht begleiten, wenn sie mehr als 0,5 Promille Blutalkohol hat oder unter der Wirkung berauschender Mittel steht
  • muss auf der Prüfbescheinigung eingetragen sein
  • spontan kann sich also kein Erwachsener mit einem Fahranfänger ins Auto setzen
  • die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht begrenzt, allerdings müssen alle Begleiter namentlich in der Bescheinigung aufgelistet sein.

 

Weitere Hinweise für Fahranfänger

Begleitetes Fahren mit 17 gilt in Deutschland und Österreich. Mit bestandener Prüfung und dem Mindestalter beginnt eine zweijährige Probezeit. Wie bei allen Fahranfängern gilt auch hier 0,0 Promille Alkohol bis zum 21. Lebensjahr. Zum 18. Geburtstag gibt es dann den neuen Kartenführerschein.

 

Tipps für Begleitpersonen

Wir empfehlen Begleitpersonen von Fahranfängern die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs einer Fahrschule. Wichtig ist in erster Linie, dass Begleitpersonen Ruhe und Sicherheit vermitteln. Keineswegs sollten Begleitpersonen selbst ins Fahrgeschehen eingreifen – sie sind nur Begleiter, nicht Fahrer!
Die Kfz-Versicherung muss über die Nutzung des Fahrzeuges für das begleitete Fahren informiert werden.

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