Unsere Leistungen

PKW (bF17/B)

Anhänger (BE)

Anhänger (B96)

Motorrad (A)

PKW (bF17/B) ab 17/18 Jahren

Die Klasse B berechtigt zum führen aller Kraftfahrzeuge – außer Krafträder – bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3500 kg, mit höchstens 8 Sitzplätzen für Mitfahrer. Die Führerscheinklasse B beinhaltet automatisch die Klassen AM & L.

Gesonderte Bestimmungen für das begleitete Fahren ab 17 Jahren: „Führerscheindetails & Ausbildungsbedingungen“

Grundbetrag (beinhaltet Online-Lernsystem und E-Book)
379,00 €
Übungsfahrt (à 45 Min) 65,00 €
Sonderfahrt (à 45 Min, 5 x ÜF, 4 x AF, 3 x BF vorgeschrieben) 65,00 €
 Vorstellung zur theoretischen Prüfung 15,00 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung 179,00 €
Zzgl. externer Kosten wie TÜV-Gebühren etc. siehe „Externe Gebühren“
ÜF = Überlandfahrten, AF = Autobahnfahrten, BF = Beleuchtungsfahrten

Weitere Informationen

Erweiterung der Klasse B: BE (Anhänger bis 3500 kg) ab 17/18 Jahre

Mit BE dürfen Kfz die maximal erlaubte Anhängelast (siehe Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I) voll ausnutzen. Die höchste zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers darf 3500 kg jedoch nicht übersteigen.

Grundbetrag 169,00 €
Übungsfahrt (à 45 Min)   70,00 €
Sonderfahrt  (à 45 Min, 3 x ÜF, 1 x AF, 1 x BF vorgeschrieben)   70,00 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung 189,00 €
Zzgl. externer Kosten wie TÜV-Gebühren etc. siehe „Externe Gebühren“
ÜF = Überlandfahrten, AF = Autobahnfahrt, BF = Beleuchtungsfahrt

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Erweiterung Klasse B: Schlüsselzahl 96 ab 17/18 Jahre

Mit dieser Erweiterung der Klasse B dürfen Kombinationen von Fahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg bis 4.250 kg gefahren werden.

Komplettkurs 499,00 € *

* Die Fahrerschulung beinhaltet 150 Minuten theoretischen Unterricht, 210 Minuten praktische Übungen und 60 Minuten Fahren im Realverkehr. Jede weitere praktische Schulung wird mit 70,-€ à 45 Minuten berechnet.

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Motorrad (A) ab 20/21/24 Jahren

Die Klasse A umfasst alle Krafträder, auch mit Beiwagen. Die Altersgrenze ist von evtl. Vorerwerb und der Nutzungsart abhängig. Das Mindestalter beträgt

  • 24 Jahre bei Direkteinstieg
  • 20 Jahre bei Vorbesitz der Klasse A2 für mindestens 2 Jahre
  • 21 Jahre sofern im Anschluß ausschließlich dreirädrige Kfz gefahren werden
Grundbetrag (beinhaltet Online-Lernsystem und E-Book) 379,00 €
Grundbetrag bei Vorbesitz A2 für mindestens 2 Jahre 169,00 €
Übungsfahrt (à 45 Min)   70,00 €
Sonderfahrt (à 45 Min, 5 x ÜF, 4 x AF, 3 x BF vorgeschrieben)   70,00 €
 Vorstellung zur theoretischen Prüfung   15,00 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung 199,00 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung bei verkürzter Prüfungszeit 189,00 €
Zzgl. externer Kosten wie TÜV-Gebühren etc. siehe „Externe Gebühren“
ÜF = Überlandfahrten, AF = Autobahnfahrten, BF = Beleuchtungsfahrten

Bei Vorbesitz A2 unter 2 Jahren oder A1 reduzieren sich die Sonderfahrten auf 3x ÜF, 2x AF, 1x BF
Bei Vorbesitz A2 für mindestens 2 Jahre entfallen die theoretische Prüfung sowie die Sonderfahrten und die Prüfzeit wird verkürzt.

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Motorrad (A2)

125er (A1)

125er (B196)

50er (AM)

Motorrad (A2) ab 18 Jahre

Mit der Klasse A2 dürfen ab 18 Jahren Krafträder mit einer Motorleistung von max. 35 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Leergewicht (Leistungsgewicht) von 0,2 kW/kg gefahren werden.

Grundbetrag (beinhaltet Online-Lernsystem und E-Book) 379,00 €
Grundbetrag bei Vorbesitz A1 für mindestens 2 Jahre 169,00 €
Übungsfahrt (à 45 Min)   70,00 €
Sonderfahrt (à 45 Min, 5 x ÜF, 4 x AF, 3 x BF vorgeschrieben)   70,00 €
 Vorstellung zur theoretischen Prüfung   15,00 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung 199,00 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung bei verkürzter Prüfungszeit. 189,00 €
Zzgl. externer Kosten wie TÜV-Gebühren etc. siehe „Externe Gebühren“
ÜF = Überlandfahrten, AF = Autobahnfahrten, BF = Beleuchtungsfahrten

Bei Vorbesitz A1 unter 2 Jahren reduzieren sich die Sonderfahrten auf 3x ÜF, 2x AF, 1x BF
Bei Vorbesitz A1 für mindestens 2 Jahre entfallen die theoretische Prüfung sowie die Sonderfahrten und die Prüfzeit wird verkürzt.

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125-er (A1) ab 16 Jahre

Die Klasse A1 umfasst Leichtkrafträder (bis zu 125 cm³ und 11 kW), wobei das Verhältnis Leistung zum Leergewicht (Leistungsgewicht) von 0,1 kW/kg nicht überschritten werden darf. Auch Trikes können mit der Klasse A1 gefahren werden, Infos unter „Führerscheindetails“.

Grundbetrag (beinhaltet Online-Lernsystem und E-Book) 379,00 €
Übungsfahrt (à 45 Min)   70,00 €
Sonderfahrt (à 45 Min, 5 x ÜF, 4 x AF, 3 x BF vorgeschrieben)   70,00 €
 Vorstellung zur theoretischen Prüfung   15,00 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung 199,00 €
Zzgl. externer Kosten wie TÜV-Gebühren etc. siehe „Externe Gebühren“
ÜF = Überlandfahrten, AF = Autobahnfahrten, BF = Beleuchtungsfahrten

Weitere Informationen

Erweiterung Klasse B: Schlüsselzahl 196 (125er ab 25 Jahre)

Mit dieser Erweiterung der Klasse B dürfen Personen, die 25 Jahre alt und mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B sind, Fahrzeuge der Klasse A1 fahren.
Diese Schulung wird ausdrücklich nicht als Fahrerlaubnis der Klasse A1 im Führerschein eingetragen und entsprechend auch nicht als Vorbesitz bei einem späteren Erwerb der Klasse A oder A2 anerkannt.
Diese Schlüsselzahl gilt nur im Inland. Vor Auslandsreisen müssen die dann geltenden Bestimmungen geprüft werden.

Komplettkurs 799,00 € *

* Die Fahrerschulung beinhaltet 4 x 90 Minuten theoretischen und 5 x 90 Minuten praktischen Unterricht. Jede weitere praktische Schulung wird mit 70,-€ à 45 Minuten berechnet.

50-er (AM) ab 15 Jahre

Die Klasse AM berechtigt zum Fahren von zweirädrigen Kleinkrafträdern (Mokicks, Mopeds & Roller), auch mit Beiwagen, Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 km/h, Hubraum bis zu 50 cm³ bzw. einem Elektroantrieb mit einer max. Nenndauerleistung bis zu 4 kW. Bei dieser Führerscheinklasse gibt es keine Probezeit.

Grundbetrag (beinhaltet Online-Lernsystem und E-Book)  379,00 €
Übungsfahrt (à 45 Min)   70,00 €
Sonderfahrten entfallen  
 Vorstellung zur theoretischen Prüfung    15,00 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung  189,00 €
Zzgl. externer Kosten wie TÜV Gebühren etc. siehe „Externe Gebühren“

Weitere Informationen

Mofa

PKW, Berechtigung für Schaltgetriebe (B 197)

Externe Gebühren

Wiedererteilung, Umschreibung, Klasse L

Mofa ab 15 Jahren

Die Mofa-Prüfbescheinigung berechtigt zum Lenken von „Fahrrädern mit Hilfsmotor“ bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Der Fahrer muss mindestens 15 Jahre alt sein.

Ausbildungskurs nach § 5 Abs. 2 FeV

199,00 €*
   

*Der Kurs beinhaltet 6 x 90 Minuten theoretischen Unterricht sowie 1 x 90 Minuten praktische Schulung. Jede weitere Schulung à 45 Minuten wird mit 65,-€ berechnet.

 

Weitere Informationen

Erweiterung Klasse B: Schlüsselzahl 197

Mit dieser Erweiterung der Klasse B dürfen Personen, die ihre praktische Prüfung zum Erwerb der Klasse B auf einem Automatikfahrzeug abgelegt haben, Kfz der Klasse B mit Schaltgetriebe fahren.
Hierfür sind mindestens 10 Fahrstunden à 45 Minuten auf einem Kfz der Klasse B mit Schaltgetriebe zu absolvieren. Im Anschluss wird innerhalb einer mindestens 15-minütigen Testfahrt die erworbene Schaltkompetenz überprüft.
Sollten die 10 Fahrstunden zum Erwerb der Schaltkompetenz nicht ausreichen oder mißlingt die Testfahrt, so müssen weitere Fahrstunden genommen bzw. die Testfahrt wiederholt werden.
Der Erwerb der Schlüsselzahl 197 kann in die normale Ausbildung zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse Klasse B integriert werden. Dann wird der Führerschein direkt mit dem entsprechenden Eintrag hergestellt.
Die Bescheinigung der Schulung wird entweder dem Amt oder dem Prüfer vor Start der praktischen Prüfung vorgelegt.

Grundbetrag*

Schulungsfahrt à 45 Minuten

Testfahrt zum Nachweis der Schaltkompetenz

49,00 €

65,00 €

39,00 €

* entfällt, wenn die Schulung in die Ausbildung zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse integriert wird

Externe Gebühren

Neben den Kosten, die die Kraft Fahrschulen in Rechnung stellen, entstehen weitere Gebühren. Nachstehend haben wir die wichtigsten aufgelistet. Bitte informiere Dich aber im Zweifelsfall aktuell beim jeweiligen Anbieter. Die aufgelisteten Preise beinhalten die bis zum 31.12.2020 gültige Mehrwertsteuer.

Theoretische Prüfung
Entfällt bei folgenden Erweiterungen:
Vorbesitz B, Erweiterung auf BE

Vorbesitz A1 für 2 Jahre, Erweiterung auf A2; Vorbesitz A2 für 2 Jahre, Erweiterung auf A
       22,49 €
Theoretische Prüfung Mofa, (inkl. Bescheinigung 8,33 €)        23,80 €
 Praktische Prüfung:  
Klassen: B, BE, AM (55 Min)       116,93 €
Klassen: A, A2, A1 (70 Min)      146,56 €
Verkürzte Prüfungszeit (60 Min) bei Aufstiegsprüfung
Vorbesitz A1 für 2 Jahre, Erweiterung auf A2; Vorbesitz A2 für 2 Jahre, Erweiterung auf A
     127,13 €
Erste Hilfe Kurs ca. 45,00 €
Sehtest ca. 10,00 €
Passbilder (biometrisch) ca.   7,50 €
Führerscheinantrag Straßenverkehrsamt ca. 50,00 €

 

Wiedererteilung (§20 FEV), Umschreibung (§31 FEV), freiwillige Auffrischung und Klasse L

Wiedererteilung der Fahrerlaubins (§ 20 FEV)
Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (§ 31 FEV)
freiwillige Auffrischung

Grundbetrag §20 oder §31 169,00 €
Grundbetrag freiw. Auffrischung 49,00 €
Übungsfahrt (à 45 Min)  
Klasse B, Mofa
65,00 €

Klasse BE, A, A2, A1, AM
70,00 €
   
 Vorstellung zur theoretischen Prüfung  15,00 €
Vorstellung zur praktischen Prüfung  
Klasse B 179,00 €
Klasse AM oder BE 189,00 €
Klasse A, A2 oder A1
199,00 €
Zzgl. externer Kosten wie TÜV Gebühren etc. siehe „Externe Gebühren“

 

Zugmaschinen für land- & forstwirtschaftliche Zwecke, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler etc. (L) ab 16 Jahre

Fahren von Zugmaschinen für land- & forstwirtschaftliche Zwecke bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h sowie Kombinationen aus Fahrzeugen & Anhängern mit einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h. Für diese Führerscheinklasse gibt es keine Probezeit.

Grundbetrag 379,00 €
Zzgl. externer Kosten wie TÜV Gebühren etc. siehe externe Gebühren