Motorrad (A2)
Mit einem Führerschein der Klasse A2 dürfen ab 18 Jahren Krafträder mit einer Motorleistung von max. 35 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Leergewicht von 0,2 kW/kg gefahren werden
Mit einem Führerschein der Klasse A2 dürfen ab 18 Jahren Krafträder mit einer Motorleistung von max. 35 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Leergewicht von 0,2 kW/kg gefahren werden