Motorrad (A)

Die Klasse A umfasst alle Krafträder. Die Altersgrenzen sind an die unterschiedlichen Vorerwerbe und die Nutzungsart gebunden.

Zusätzlich zu den Krafträdern dürfen auch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW, und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren, oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW bewegt werden.

Das Mindestalter beträgt

  • 24 Jahre bei einem Direkteinstieg oder
  • 20 Jahre, wenn vorher für 2 Jahre Krafträder der Klasse A2 gefahren wurden.
  • 21 Jahre alt muss derjenige sein, der nur die dreirädrigen Kfz fahren will.

 

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