Anhänger (B96)

Welche Fahrzeuge können mit dieser Zusatzschulung geführt werden?

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg und mit höchstens acht Sitzplätzen für Mitfahrer dürfen mit der Klasse B gelenkt werden.

Hat der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 750 kg, die Kombination eine größere zulässige Gesamtmasse als 3.500 kg, aber nicht mehr als 4.250 kg, dann gibt es die Möglichkeit, durch eine Fahrerschulung bei einer Fahrschule die Schlüsselzahl 96 in den Führerschein eintragen zu lassen, bei schweren Anhängern ist die Erweiterung auf die Klasse BE erforderlich.

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